§1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher
Art zwischen der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen
Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn,
es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
2.
Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie
telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger
Weise erteilt werden, sind für die Firma Simon
Freyer Holz- und Blechblasinstrumente erst verbindlich,
wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw.
die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung
erteilt wurde.
3.
Die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
behält sich vor, die versprochene Leistung nicht
zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt,
dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes
Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem
solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich
Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen
des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere
Ansprüche des Kunden gegen die Firma Simon Freyer
Holz- und Blechblasinstrumente sind ausgeschlossen.
§2
Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald
die Ware von der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
einem Transportunternehmen übergeben worden ist,
geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt
auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die
vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer
Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer
über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der
Käufer im Verzug der Annahme ist.
2.
Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer
zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und
Transportkosten.
3.
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden
oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu
untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden
muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen
schriftlich bestätigen lassen.
4.
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich
unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte
Lieferfrist schriftlich vereinbart.
5.
Schadensersatzansprüche gegen die Firma Simon Freyer
Holz- und Blechblasinstrumente wegen Nichterfüllung
oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§3
Rückgaberecht
1. Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von
Gründen alle Artikel aus unserem Angebot innerhalb
von 30 Tagen an uns zurückzusenden und auf diese
Weise von unserer „Geld-zurück-Garantie“
Gebrauch zu machen, soweit er Verbraucher im Sinne des
§13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge
gemäß §312b BGB. Die Ware muss in ordnungsgemäßem
Zustand, ohne Gebrauchsspuren und frei von Rechten Dritter
an die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung.
3.
Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung
der Ware ausgeübt werden, es sei denn, die Ware
kann nicht als Paket versandt werden. Die Rückgabefrist
beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden zu
laufen.
4.
Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen,
soweit Waren nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
5.
Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe
Gebrauch, ist die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware
beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung
zu verlangen.
6.
Des Weiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht
Gebrauch macht, der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen,
soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß
zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung,
den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit
zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung
der Ware ausschließlich auf deren Prüfung
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
7.
Die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
trägt die Kosten der Rücksendung. Setzen Sie
sich bitte vor der Rücksendung telefonisch mit
uns in Verbindung. Die Rücksendung ist zu richten
an:
Holz-
und Blechblasinstrumente
Simon Freyer
Dillinger Str. 62
61381 Friedrichsdorf
§4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte
oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen
Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder
Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder
einer von der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
nicht beauftragten Dritten zurückzuführen
sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
2.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ebenfalls ausgeschlossen.
3.
Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand
trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche
in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn
er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich
nach Empfang der Ware vorbehält.
4.
Gewährleistungsansprüche wegen bestehender
Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn
er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß
§2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB
ist.
5.
Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt
24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang
zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte
Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer
im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist
für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte
Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
6.
Im übrigen richtet sich die Gewährleistung
nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma
Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente lediglich,
soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch die Firma Simon Freyer Holz- und
Blechblasinstrumente oder Erfüllungsgehilfen (z.
B. dem Zustelldienst) der Firma Simon Freyer Holz- und
Blechblasinstrumente beruhen. Eine darüber hinausgehende
Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig
verletzt, so ist die Haftung der Firma Simon Freyer
Holz- und Blechblasinstrumente auf den voraussehbaren
Schaden begrenzt.
§5
Drei Jahre Garantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung
übernimmt die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
3 Jahre Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
1. Die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
leistet Garantie für alle während eines Zeitraums
von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden
Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der
Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden,
der Verbraucher im Sinne des §13 BGB ("Endkunde")
ist, zu und kann nicht abgetreten werden.
2.
Von der Garantie ausgenommen sind:
- Gebrauchtgeräte
- Computerartikel und Zubehör, soweit sich nicht
aus der jeweiligen Artikel-Beschreibung etwas anderes
ergibt.
- Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen
natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie
- Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von
Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen,
Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege
zurückzuführen sind.
- Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-,
Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden,
die keine Originalteile sind.
- Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen
vorgenommen wurden.
- Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit,
die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts
unerheblich sind.
3. Die Behebung des von der Firma Simon Freyer Holz-
und Blechblasinstrumente als garantiepflichtig anerkannten
Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte
Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder
durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell)
ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser
Eigentum über.
4.
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit
geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene
Produkt mit einer Rechnungskopie durch Anforderung eines
so genannten "Free-Way-Gutscheines" an die
Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente zurück
zu senden.
5.
Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen
genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt
werden durch diese Garantie nicht begründet.
6.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die
Garantiefrist für das Produkt weder verlängert
noch erneut in Gang gesetzt.
§6
Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde – unverzüglich und ohne
Abzug zahlbar.
2.
Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in
Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während
des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der
Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente ein
höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist,
ist die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
berechtigt, diesen geltend zu machen.
§7
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen
den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich
aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware
im Eigentum der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente.
Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält
sich die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor.
2.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern
oder sonstige, das Eigentum der Firma Simon Freyer Holz-
und Blechblasinstrumente gefährdende Maßnahmen
zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen
Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe
des zwischen der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen
und Nebenforderungen an die Firma Simon Freyer Holz-
und Blechblasinstrumente ab. Die Firma Simon Freyer
Holz- und Blechblasinstrumente nimmt diese Abtretung
an.
§8
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus der
mit der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Friedrichsdorf,
soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen
gegen die Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
ist Friedrichsdorf. Dieses gilt auch für Klagen
der Firma Simon Freyer Holz- und Blechblasinstrumente
gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
§9
Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich
aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. |